Arbeit abnehmen bei der Mietverwaltung? Gerne. Und: gut.

Mieterwechsel? Vorortbegehungen? Sanierungsbedarf? Kommunikation im Konfliktfall? Abstimmung mit dem Hausmeister? Heikle rechtliche Situationen? Wissen Sie beispielsweise, was mit Kautionen passieren muss, damit Insolvenzen einer früheren Hausverwaltung nicht auch Sie treffen? Oder wenn es um die Kommunikation mit Anwälten, Behörden oder gesetzlich bestellten Betreuern geht? Oder wenn der Mieter nicht zahlt, aber dennoch die Wohnung nicht räumt? Oder wenn ein Mitbewohner einzieht?

Wir denken an alles, was Sie gerne aus dem Kopf und vom Tisch haben wollen:

  • Umsichtige und umfangreiche Objekt-Übernahme
  • nach vorheriger Selbst-Verwaltung
  • nach beendeter Verwaltertätigkeit von einer herkömmlichen Hausverwaltung
  • Vorort-Begehung, auch im bewohnten Objekt, vorab und auf Wunsch auch regelmäßig
  • Erstellung des Verwaltervertrages
  • unter Absprache mit dem Eigentümer
  • nach Vorort-Begehung, mit dem Eigentümer bzw. eigenverantwortlich
  • Sichtung und gegebenenfalls Optimierung bestehender Unterlagen aus vorangegangener Verwaltung
  • Prüfung von Verträgen und eventuelle Ergänzung (Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung)
  • Anlage aller Wohnungseinheiten inklusive Mieterakte (exakte Berücksichtigung, z.B. Kaltmiete, Betriebskosten, Nachzahlung Betriebskosten)
  • Beseitigung bestehender Mängel
  • Grundlegende Prüfung i.S. der Sicherheit und Werterhaltung (z.B. Dachrinnenreinigung, Wartung der Feuerlöscher, Wartung von Lüftungsanlagen
  • Kommunikation mit den Mietern
  • Übernahme des Hausaushangs mit sämtlichen Notrufnummern
  • Information der Mieter über die neue Hausverwaltung inklusive neuer Bankdaten für den Mieteingang
  • Weitergabe von Terminankündigungen (z.B. Schornsteinfeger, Zählerwechsel/-ablesung)
  • Kommunikation mit Anwälten und Behörden
  • Enge und kollegiale Abstimmung mit dem Hausmeister
  • Vermietung des Objektes
  • Überwachung von Mieterhöhungen gemäß Mietvertrag (z. B. bei Staffelmietvereinbarung)
  • Umsetzung von Mieterhöhungsverlangen
  • Erstellung von Mietnachträgen (z.B. bei Einzug eines Mitbewohners)
  • Erstellung der jährlichen Hausabrechnung für den Eigentümer bzw. den Steuerberater
  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für die Mieter